Unfall (Unfallversicherung)
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Unfall (Unfallversicherung) bedeutet.
Unfall (Unfallversicherung) - Definition
Unfall (Unfallversicherung)
Bedingungsgemäß ist ein Unfall ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, durch das er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Plötzlichkeit schließt allmählich eintretende Gesundheitsschädigungen aus. Durch die Bestimmung einer Einwirkung von außen werden organische Schäden und andere, nicht von außen verursachte Erkrankungen ausgeschlossen. Die Einwirkung kann mechanisch, chemisch, thermisch oder elektrisch sein. Die
Gesundheitsschädigung muss außerdem unfreiwillig erfolgen. Damit will der Versicherer vermeiden, dass Selbstverstümmelungen zur Zahlungsverpflichtung führen. Folge des Unfallereignisses muss immer eine Gesundheitsschädigung sein.
Nach den AUB der Unfallversicherung werden zusätzlich auch Verrenkungen der Wirbelsäule oder Gelenke sowie Zerrungen und Zerreißen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln durch eine erhöhte Kraftanstrengung als Unfall angesehen.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Unfall Zusatzversicherung
Hausratversicherung

Die günstigste Hausratversicherung mit den besten Leistungen finden.
Private Haftpflichtversicherung

Hier die Preise zur Privathaftpflicht online vergleichen und sparen.
Autoversicherung

Finden Sie eine gute Autoversicherung zum günstigsten Preis.
