Unklarheitenregel
Die sogenannte Unklarheitenregel besagt, dass der Versicherer, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen einseitig aufgestellt hat, damit zugleich die Verantwortung für deren Beschaffenheit und Inhalt übernimmt. Bei Mehrdeutigkeit der AVB gehen deshalb Unklarheiten zu Lasten des Versicherers mit der Folge, dass die dem Versicherungsnehmer günstigere Deutung der AVB maßgeblich ist.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Unterbrechung
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




