Unterfahrung
Als Unterfahrung bezeichnet man die Herstellung eines Bauwerks – zum Beispiel eines Tunnels – unter einem bestehenden Bauwerk. Das Risiko liegt bei der Abstützung des darüber liegenden Bauwerks. Häufig verwendeter Einschluss in den Deckungsumfang einer Betriebhaftpflichtversicherung insbesondere bei Betrieben des Baugewerbes und Handwerks.
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