Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, zum Beispiel als eingetragener Verein. Die Unterstützungskasse wird aus Zuwendungen des Arbeitgebers finanziert. Die Arbeitnehmer haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen.
Damit eignet sie sich vor allem für die arbeitgeberfinanzierte bAV. Durch Abschluss von Rückdeckungsversicherungen wird sie aber auch für die arbeitnehmerfinanzierte Betriebliche Altersvorsorge interessant.
Die Zulagenförderung nach § 10a EStG (Riester-Rente) ist bei der Unterstützungskasse nicht möglich. Dafür unterliegen die Einzahlungen keiner Begrenzung auf zum Beispiel vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze wie in fast allen anderen Durchführungsarten der bAV.
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