Unterversicherungsverzicht Hausratversicherung
Die Hausratversicherung verzichtet unter der Voraussetzung, dass eine Mindestversicherungssumme von zum Beispiel 650 EUR pro qm Wohnfläche versichert wird, auf einen Abzug wegen Unterversicherung im Schadenfall (Klausel 7712 – VHB 2000 – Kein Abzug wegen Unterversicherung).
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