Veräußerung Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung geht bei Veräußerung des Gebäudes auf den Erwerber über. Der Erwerb gilt mit der Eintragung ins Grundbuch als vollzogen.
Der Erwerber hat daraufhin das Recht, die Versicherung mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres zu kündigen.
Der Versicherer hat das Recht, dem Erwerber mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Beide Kündigungsrechte gelten bis einen Monat nach jeweiliger Kenntnisnahme vom Bestehen der Versicherung bzw. von der Veräußerung. Für eine evtl. noch ausstehende Prämie für das laufende Versicherungsjahr haften Verkäufer und Erwerber gesamtschuldnerisch.
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