Verkehrsrechtsschutz
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Verkehrsrechtsschutz bedeutet.
Verkehrsrechtsschutz - Definition
Verkehrsrechtsschutz
Der Verkehrsrechtsschutz ist ein Paket aus verschiedenen Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung, durch die der Versicherungsnehmer Rechtsschutz entweder in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter (§ 21 ARB 2000) oder als Fahrer eines Fahrzeugs (§ 22 ARB 2000), alternativ aber auch bezogen auf ein konkretes Fahrzeug (§ 21 Abs. 3 ARB 2000) erhält.
Bei Variante 1 erhält der Versicherungsnehmer Rechtsschutz für alle auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge. Mitversichert sind ebenfalls zum vorübergehenden Gebrauch gemietete Selbstfahrer-Fahrzeuge sowie Anhänger. Neben dem Versicherungsnehmer sind auch berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen mitversichert.
Bei Variante 2 ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Kraftfahrzeuge, als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast versichert.
Bei Variante 3 besteht Rechtsschutz für Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger, unabhängig davon, ob sie auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind oder nicht.
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