Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensleiter
Die Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensleiter ist eine Betriebhaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte etc). Sie schützt diesen Personenkreis vor den Folgen einer persönlichen Haftung auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen Vermögensschäden (z. B. Haftung des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG).
Der Versicherungsschutz umfasst sowohl Ansprüche außen stehender Dritter (z. B. Gläubiger) als auch Ansprüche des Unternehmens selbst gegen seine Manager. Damit schützt die D&O-Versicherung zugleich das Firmenvermögen vor Schäden durch fehlerhaftes Management.
Beispiel
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