Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensleiter
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensleiter bedeutet.
Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensleiter - Definition
Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensleiter
Die Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensleiter ist eine Betriebhaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte etc). Sie schützt diesen Personenkreis vor den Folgen einer persönlichen Haftung auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen Vermögensschäden (z. B. Haftung des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG).
Der Versicherungsschutz umfasst sowohl Ansprüche außen stehender Dritter (z. B. Gläubiger) als auch Ansprüche des Unternehmens selbst gegen seine Manager. Damit schützt die D&O-Versicherung zugleich das Firmenvermögen vor Schäden durch fehlerhaftes Management.
Beispiel
Nächstes Thema in unserem Lexikon Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung
Hausratversicherung

Die günstigste Hausratversicherung mit den besten Leistungen finden.
Private Haftpflichtversicherung

Hier die Preise zur Privathaftpflicht online vergleichen und sparen.
Autoversicherung

Finden Sie eine gute Autoversicherung zum günstigsten Preis.
