Versicherte Gefahren Wohngebäudeversicherung
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Versicherte Gefahren Wohngebäudeversicherung bedeutet.
Versicherte Gefahren Wohngebäudeversicherung - Definition
Versicherte Gefahren Wohngebäudeversicherung
In der Wohngebäudeversicherung sind folgende Gefahren versichert:
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeugs oder seiner Teile oder Ladung
Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden
Sturm, Hagel
Versichert ist die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter Sachen durch die versicherten Gefahren. Eingeschlossen sind auch Einwirkungs- und Folgeschäden.
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