Versicherte Personen Versicherungsvertrag

Versicherte Personen Versicherungsvertrag

Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Versicherte Personen Versicherungsvertrag bedeutet.

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Versicherte Personen Versicherungsvertrag - Definition

Versicherte Personen Versicherungsvertrag

Die versicherte Person ist die im Versicherungsvertrag als versichert bezeichnete Person. Dies kann, muss aber nicht der Versicherungsnehmer (VN) sein.
In der Lebensversicherung muss eine nicht mit dem VN identische versicherte Person der Versicherung zustimmen, soweit die Versicherungssumme die für eine Sterbegeldversicherung übliche Höhe überschreitet. Ist ein Minderjähriger versicherte Person, muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.

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