Versicherte Sachen Industrieversicherung
Versicherbar durch die Industrieversicherung sind gemäß § 3 Nr. 1 ECB 99 in der Extended Coverage Versicherung Gebäude und sonstige Grundstücksbestandteile sowie bewegliche Sachen.
Konkretisiert werden sie im Rahmen einer Einzel- oder Pauschaldeklaration.
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