Versicherungsbedarf Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt nur den Schaden, der an den versicherten Sachen (Gebäude, Inventar, Vorräte etc.) selber entsteht. Daneben kann aber auch der Betrieb bedingt durch diesen Schaden für längere Zeit ganz oder teilweise unmöglich sein. Das Betriebsunterbrechungsrisiko kann durchaus erheblich höher sein als der eigentliche Sachschaden, der es auslöst.
Beispiel
Aber nicht nur im produzierenden Gewerbe, auch im Dienstleistungssektor kann es erhebliche Betriebsunterbrechungen geben, wenn beispielweise ein Rechtsanwalt seine Mandate nicht weiter bearbeiten kann, weil ihm die Akten durch Einbruchdiebstahl abhanden gekommen oder durch Brand zerstört worden sind und er zunächst die verlorenen Informationen und Daten wiederbeschaffen muss.
In ihrer einfachsten Form wird die Betriebsunterbrechungsversicherung als Anhängsel zur Sachversicherung angeboten (Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung), in vielen Fällen wird aber eine selbstständige Versicherungsform bedarfsgerechter sein (Mittlere und Groß- Betriebsunterbrechungsversicherung). Auch in Folge von Transport-, Maschinen- oder Bauleistungsschäden können Betriebsunterbrechungen auftreten, die jeweils durch Spezialdeckungen versichert werden.
Ein besonderes Risiko des Betriebsstillstands stellt die behördliche Betriebsschließung dar. Es betrifft alle Betriebsarten, die mit Herstellung und Verwendung von Lebensmitteln zu tun haben.
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