Versicherungsbedingungen Tierversicherung
Die Tierversicherung verwendet zum Beispiel folgende Bedingungswerke:
Tierkrankenversicherung:
1. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Tier Krankenversicherung von Pferden und sonstigen Einhufern (ATP)
2. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Tierkrankenversicherung von Hunden (Hundehalterhaftpflicht Versicherung) und Katzen (AVTHK 92)
Tierlebensversicherung:
1. Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Pferden (Pferdehalterhaftpflicht Versicherung) und anderen Einhufern (AVP 92)
2. Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Hunden und Katzen (AVHK 92)
3. Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Rindern (AVR 92)
4. Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Schweinen, Schafen und Ziegen (AVSZ 92)
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