Versicherungsberater
Versicherungsberater ist, wer gewerbsmäßig Versicherungsnehmer bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen berät oder den Versicherungsnehmer außergerichtlich gegenüber dem Versicherer vertritt. Entscheidend ist, dass der Versicherungsberater weder direkt noch indirekt Vergütungen oder andere wirtschaftliche Vorteile von einem Versicherer erhalten oder sonst von ihm abhängig sein darf (§ 59 Abs. 4 VVG).
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