Versicherungsmedizinischer Zuschlag
Ein Versicherungsmedizinischer Zuschlag ist der Risikozuschlag für die Private Krankenversicherung, der für eine Vorerkrankung erhoben wird, die Einfluss auf die voraussichtlichen Krankheitskosten der versicherten Person hat. Der Zuschlag kann auf Antrag nach zum Beispiel zwei Jahren überprüft werden, ob er noch sachgerecht ist.
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