Versicherungspflicht Krankenversicherung
Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland unterliegen seit 1.1.2009 einer Versicherungspflicht, in einer Krankenversicherung abzuschließen, es sei denn, sie sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig oder haben Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Anspruch auf Sozialleistungen (§ 193 Abs. 3 VVG).
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