Versicherungssteuer
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Versicherungssteuer bedeutet.
Versicherungssteuer - Definition
Versicherungssteuer
Leistungen der Versicherungsunternehmen sowie der Versicherungsvermittler sind von der Mehrwertsteuer befreit, dafür unterliegen die Leistungen der Versicherungsunternehmen der Versicherungssteuer nach dem Versicherungsteuergesetz. Besteuerungsbasis ist die Prämie bzw. der Beitrag zur Versicherung, einschließlich etwaiger Zuschläge, Gebühren etc. Der Steuersatz beträgt seit 1.1.2007 grundsätzlich 19 Prozent (bis 2006: 16 Prozent), abweichend jedoch in den Zweigen:
Feuer, Feuer Betriebsunterbrechung: 14 Prozent (bis 2006: 11 Prozent)
Verbundene Wohngebäudeversicherung: 17,75 Prozent (bis 2006: 14,75 Prozent)
Verbundene Hausratversicherung: 18 Prozent (bis 2006: 15 Prozent)
Schiffskaskoversicherung: 3 Prozent (bis 2006: 2 Prozent)
Unfallversicherung mit Prämien-/Beitragsrückgewähr: 3,8 Prozent (bis 2006: 3,2 Prozent)
Hagelversicherung: 0,2 Promille der Versicherungssumme
Von der Versicherungsteuer befreit sind die Sparten Rückversicherung, Lebensversicherung, , Pflegeversicherung, Transportversicherung im Ausland sowie kleinere Viehversicherungsverträge.
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