Versicherungsvertreter
Versicherungsvertreter ist, wer von einem Versicherer oder von einem anderen Versicherungsvertreter betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungen zu vermitteln oder abzuschließen. Wichtig ist das Kriterium der Gewerbsmäßigkeit, wodurch Kleinstvermittler unterhalb der gewerberechtlichen Bagatellgrenze keine eigenen Beratungs- und Dokumentationspflichten haben (§ 59 Abs. 2 VVG).
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