Vertrauenspersonen
Der Versicherungsschutz der Vertrauensschadenversicherung gilt für Schäden, die ein vertraglicher definierter Kreis von Personen verursacht, die Zugang zum Betrieb und seinen Einrichtungen haben und damit das Vertrauen des Versicherungsnehmers genießen. Damit handelt es sich in der Regel um die Angestellten, durch besondere Vereinbarung können auch Freiberufler einbezogen werden.
In der Vertrauensschaden-, nicht aber in der Computermissbrauchsversicherung kann der Personenkreis auch eingeschränkt werden auf bestimmte Personen oder Personengruppen.
Außerdem können auch Dritte einbezogen sein, wenn Vertrauenspersonen mit diesen zusammenwirken, um die unerlaubte Handlung zu begehen.
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