Verzug des Versicherers

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Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Verzug des Versicherers bedeutet.

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Verzug des Versicherers - Definition

Verzug des Versicherers

Der Verzug des Versicherers ist von der Fälligkeit der Leistungen des Versicherers zu unterscheiden. Der Verzug regelt sich nach §§ 286 ff. BGB. Er setzt grundsätzlich eine schuldhafte Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung voraus. Als Rechtsfolge des Verzuges des Versicherers sind dem Versicherungsnehmer alle dadurch adäquat kausal entstandenen Vermögensschäden zu ersetzen, z.B. Zinsen, Gutachterkosten und Anwaltskosten.

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