Vollwertversicherung
Der Versicherungsnehmer ist gehalten, den vollen Versicherungswert einer Sache zu versichern, d. h. Versicherungswert und Versicherungssumme aufeinander abzustimmen, soweit nicht eine Erstrisikoversicherung vereinbart ist. Das, was als Wert zu versichern ist, soll sich in der Versicherungssumme niederschlagen, um dadurch eine auf den Wert der versicherten Sache und auf die Gefahrenlage abgestimmte Prämie berechnen zu können. Das wesentliche Kennzeichen einer Vollwertversicherung liegt darin, dass voller Schadenersatz nur dann geleistet wird, wenn die Versicherungssumme den Versicherungswert erreicht oder überschreitet. Ist sie niedriger als der Versicherungswert, besteht Unterversicherung.
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