Vorsatz Haftpflichtrecht
Ein Vorsatz im Haftpflichtrecht ist gegeben, wer bewusst oder gewollt einen Schaden herbeiführt. Unterschieden wird nach absolutem und bedingtem Vorsatz. Beim bedingten Vorsatz ist der Schaden zwar nicht die direkte Absicht des Schadenverursachers, aber er nimmt den Schaden billigend in Kauf.
Beispiel
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