Wartezeit gesetzliche Rentenversicherung
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Wartezeit gesetzliche Rentenversicherung bedeutet.
Wartezeit gesetzliche Rentenversicherung - Definition
Wartezeit gesetzliche Rentenversicherung
Für den Bezug von Leistungen durch die Gesetzliche Rentenversicherung gelten Wartezeiten.
Die wichtigste Wartezeit beträgt 60 Monate und betrifft die Leistungsarten Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Witwerrente sowie Halb- und Vollwaisenrente.
Darüber hinaus gibt es eine Wartezeit von 180 Monaten für die besondere Altersrente der Frauen und diejenige der Arbeitslosen bzw. Altersteilzeit-Teilnehmer. Eine Wartezeit von 420 Monaten gilt für die Altersrente für langjährige Versicherte und diejenige für Schwerbehinderte bzw. Berufs- und Erwerbsunfähige.
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