Wechselwirkungsschäden
Dieser aus der Feuer Betriebsunterbrechungsversicherung herrührende Begriff Wechselwirkungsschäden bezeichnet die Auswirkungen eines Sachschadens in einem Betrieb auf einen anderweitig angesiedelten Betrieb desselben Versicherungsnehmers. Wechselwirkungsschäden sind mitversichert, wenn beide Betriebe im Versicherungsschein als Betriebsstellen angegeben worden sind.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Wegeunfall
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




