Wehrdienst
Durch die Private Haftpflichtversicherung sind volljährige Kinder nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung mitversichert, sofern sie unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und einen Grund- oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst (nicht: Zeitsoldat) ableisten. Die Wehrdienstzeit muss entweder direkt im Anschluss an die Schulausbildung oder während oder nach einer direkt an die Schulausbildung anschließenden Berufsausbildung erfolgen.
Beispiel
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