Weidetierversicherung
Die Weidetierversicherung ist ein Form der Tierlebensversicherung, die gemäß § 2 A, 2e AVP 92 auf Tod – Verendung oder Nottötung – der versicherten Tiere während eines Weidegangs beschränkt ist.
Schäden durch Trächtigkeit und Geburt sind nur durch besondere Vereinbarung mitversichert (Trächtigkeitsversicherung).
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