Werkverkehrsversicherung
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Werkverkehrsversicherung bedeutet.
Werkverkehrsversicherung - Definition
Werkverkehrsversicherung
In der Werkverkehrsversicherung sind folgende Schäden versichert:
Unfall des Kfz bzw. eines Anhängers
Brand, Explosion, Blitz, Elementarschadensereignisse und höhere Gewalt
Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Diebstahl und Unterschlagung des ganzen Kfz
Diebstahl ganzer Kolli, d. h. mit der Verpackungseinheit
Raub und räuberische Erpressung
Zum Kundenkreis zählen Unternehmen, die mit eigenen Fahrzeugen Güter zu eigenen Zwecken befördern, z. B. Industrieunternehmen zur Beförderung zwischen Zweigwerken und Betriebsstätten, Groß- und Einzelhandel zur Auslieferung verkaufter Ware oder zu Reparaturzwecken, Vertreter, Monteure, Serviceunternehmen etc.
Versicherungsschutz besteht bei Transporten innerhalb Deutschlands, von und nach den Beneluxländern, Frankreich, Schweiz, Österreich, Dänemark.
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