Werttransport
Wird ein Werttransport durch den Versicherungsnehmer selbst oder von ihm beauftragte Personen durchgeführt, verlangen die AERB 87, dass diese Personen müssen für diese Tätigkeit geeignet und volljährig sein müssen (Abschnitt A § 1 Abs. 5 a) bb) AERB 2008).
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