Wiederrechtlichkeit
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Wiederrechtlichkeit bedeutet.
Wiederrechtlichkeit - Definition
Wiederrechtlichkeit
Bei der Wiederrechtlichkeit muß die Schädigungshandlung gegen geltendes Recht verstoßen haben und auch nicht durch Notwehr, Notstand, Selbsthilfe, Einwilligung des Opfers oder andere Rechte zu rechtfertigen gewesen sein.
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