Wirtschaftlichkeitsgebot Krankenversicherung
Das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenversicherung besagt, daß Aufwendungen für eine Heilbehandlung in der Krankenversicherung müssen nicht nur medizinisch notwendig sein, sondern dürfen auch nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen (§ 192 Abs. 2 VVG).
Nächstes Thema in unserem Lexikon Wissenschaftlichkeitsklausel
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




