Wissenserklärungsvertreter
Wissenserklärungsvertreter ist ein Dritter, der vom Versicherungsnehmer im Rahmen der Erfüllung von Obliegenheiten mit der Abgabe von Erklärungen für den Versicherungsnehmer betraut wird. Dem Versicherungsnehmer werden die Erklärungen dieses Dritten und dessen Wissen analog § 166 Abs. 1 BGB zugerechnet.
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