Zahlungsverzug Erstprämie
Es gibt bei Zahlungsverzug der Erstprämie keine Rücktrittsfiktion mehr, der Versicherer muss ausdrücklich vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde nicht zahlt. Der Versicherer muss den VN ausdrücklich durch gesonderte Mitteilung oder auffälligen Hinweis informieren, dass er leistungsfrei ist, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalls die Prämie nicht gezahlt ist (§ 37 VVG).
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