Zuzahlungen
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Zuzahlungen bedeutet.
Zuzahlungen - Definition
Zuzahlungen
In der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) gelten für zahlreiche Leistungen Zuzahlungen:
Ambulante, ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Behandlung: Praxisgebühr.
Krankenhausbehandlung: 10 EUR täglich, bis zu 28 Tage.
Stationäre Kuren, Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen: 10 EUR täglich.
Heilmittel: 10 Prozent zuzüglich 10 EUR je Verordnung.
Hilfsmittel: 10 Prozent, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln: 10 Prozent der Kosten pro Packung, maximal 10 EUR für den Monatsbedarf je Indikation.
Arzneimittel, Verbandmittel: 10 Prozent, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR.
Häusliche Krankenpflege: 10 Prozent zuzüglich 10 EUR je Verordnung.
Fahrtkosten, Transportkosten: 10 Prozent, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR.
Zahnersatz: 50 Prozent, unter Berücksichtigung des Vorsorgebonus Reduzierung auf 40 Prozent, bzw. Reduzierung auf 35 Prozent nach 10 Jahren nachgewiesener, regelmäßiger Zahnpflege und Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen.
Die Zuzahlungen geltend generell nur für volljährige Versicherte, mit Ausnahme der Fahr- und Transportkosten.
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