R + V Zahnzusatzversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Eine Zahnzusatzversicherung ist für Patienten interessant, die einen vergleichsweise höherwertigeren Zahnersatz möchten und unter Umständen auch Zahnbehandlung und Kieferorthopädie mit in den Versicherungsschutz einschließen möchten.
Die Krankenkassen leisten für Zahnersatz immer dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung vorliegt. Weiterhin muss die Behandlung durch einen zugelassenen Kassenzahnarzt erfolgen, es sich um einen Befund handeln, der im Leistungskatalog der GKV enthalten ist und eine Versorgung dieses erhobenen Befundes im Leistungskatalog vorgesehen werden.
Die Tarifangebote einer Zahnzusatzversicherung reichen von
der Aufstockung der Festzuschussbeträge der GKV in Höhe von 50%, 100% oder 200% über
die reine Kostenerstattung in Höhe von 20%, 30%, 40% und 50% in Ergänzung der GKV
bis zur Leistung von maximal 45%, 65%, 70%, 80%, 85% oder 90% des Rechnungsbetrages zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Tarife werden mit und ohne Bildung von Alterungsrückstellungen angeboten.
Jede Anbieter erstattet die bis zu einen bestimmten Prozentsatz die angefallenen Kosten. Jedoch unterscheiden sich die Angebote oft darin, welche Basis für die Berechnung des tariflichen Leistungsanspruchs herangezogen wird. Günstig sind die Tarife zur Zahnzusatzversicherung, welche sich an dem Gesamtrechnungsbetrag orientieren. Eine Kostenübernahme in Höhe von beispielsweise 30% oder 40% des Rechnungsbetrages ist in aller Regel mehr wert, als eine Erstattung in Höhe von 100% des Festzuschusses der Krankenkasse.
Der Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung beginnt in der Regel nach einer Wartezeit von acht Monaten ab Vertragsbeginn. Von der Wartezeit ausgenommen sind Unfälle.
Einige Zahnzusatzversicherung Anbieter begrenzen zusätzlich die Erstattungshöhe in den ersten Jahren und legen eine sog. Zahnstaffel zugrunde, die z.B. in den ersten vier Jahren jeweils nur 300 EUR Kostenübernahme vorsieht, also nach vier Jahren auf insgesamt maximal 1.200 EUR limitiert ist. Erst danach wird der volle Leistungsumfang gewährt.
Oftmals besteht tarifgemäß nur dann ein Anspruch auf Leistung, wenn zunächst die GKV in Anspruch genommen werden kann. Eine ganze Reihe von Anbietern bietet diese Tarifform an. Es wird dann z.B. der Festzuschuss der Krankenkasse durch die Zahnzusatzversicherung verdoppelt.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der R + V Zahnzusatzversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
R + V Zahnzusatzversicherung - Tipps und Infos
Als Pflegetagegeld kann ein Betrag zwischen 5 bis höchstens 80 EUR am Tag, also monatlich zwischen 150 bis 2.400 EUR, vereinbart werden. Bei Festlegung der
Höhe des Tagegeldes sollte berücksichtigt werden, dass die Beiträge für die Pflegeversicherung auch weitergezahlt werden müssen, wenn der Versicherungsfall
bereits eingetreten ist, also Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung erbracht werden. Die volle Tagegeldleistung wird erbracht, wenn völlige
Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Zahnärztliche Leistungen werden durch die Zahnzusatzversicherung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Abweichungen von der GOZ werden durch besondere Vereinbarungen
zwischen Zahnarzt und Patient vereinbart. Diese sog. Abdingungen bedürfen aus Gründen der Rechtssicherheit der Schriftform. Der Versicherte hat bei einer
den Gebührenrahmen übersteigenden Honorarabrechnung die Restkosten selbst zu tragen, wenn der Versicherer seine Leistungen auf die Gebührenordnungshöchstsätze
beschränkt.
Längst nicht jeder Tarif sieht Leistungen für Implantate vor - und wenn doch, dann in ganz unterschiedlichem Umfang. Deshalb sollten vor Vertragsabschluss
unbedingt die Relevanz und der Bedarf einer möglichen implantologischen Versorgung abgeklärt und die Angebote hinsichtlich des Leistungsumfangs der R + V Zahnzusatzversicherung abgeglichen
werden. Rauchern z. B. wird oftmals von Implantaten abzuraten sein, ebenso bei zurückgehendem Kieferknochenmaterial und Kalksubstanzabbau im Kieferknochen.
Auch für Inlays und Onlays leistet längst nicht jeder Tarif.
Es können Summenbegrenzungen für die ersten Versicherungsjahre, für die gesamte Vertragslaufzeit ohne zeitliche Begrenzung, Höchstbetragsregelungen mit und
ohne zeitliche Begrenzung, vorgesehen werden. Auf Grund der Leistungsvielfalt der angebotenen Zahnzusatzversicherung Tarife sollten Sie bereits bei Vertragsabschluss eine gezielte
Auswahl treffen, die Ihrer Vorstellung entspricht! Zur Zahn- und Kieferregulierung gehören kieferorthopädische Maßnahmen, funktionsanalytische und
funktionstherapeutische sowie implantologische Leistungen.
Das Tagegeld ist zur Finanzierung zusätzlich durch die stationäre Behandlung entstandener Kosten gedacht, z.B. für Fahrten der Familienangehörigen zum
Krankenhaus, Kosten eines Stellvertreters im Betrieb, Telefonkosten usw. Bei Verzicht auf Wahlleistungen im Krankenhaus wird in der Regel als Ausgleich dafür
ein Krankenhaustagegeld durch die R + V Zahnzusatzversicherung ausgezahlt. Die Ausgleichsleistung bei Verzicht auf Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettunterbringung kann bis zu 50 EUR pro
Tag betragen.
Daraus ergibt sich ein Eigenanteil des Patienten selbst bei höchster Bonusregelung von 115 bis 585 EUR. Der Eigenanteil der Patienten beträgt mindestens 35
Prozent, bei höherwertigen Ausführungen des Zahnersatzes können aber durchaus auch 50, 70 oder in der Spitze 85 Prozent erreicht werden. Dann ist eine Zahnzusatzversicherung
als sinnvoll anzusehen. Für Kinder ist die kieferorthopädische Leistung der Zahnregulierung durch Zahnspangen schon eine regelmäßige Leistung geworden, die
nur noch von der GKV übernommen wird.
Auf unserem unabhängigen Vergleichsportal erhalten Sie weitere zahlreiche und nützliche Tipps und Infos rund um das Thema Versicherungen wie beispielsweise die Zahnzusatzversicherung sowie Reisen.
Allgemeine Infos und Tipps über die Zahnzusatzversicherung
Zu den Zahnbehandlungsmaßnahmen zählen allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und
Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung sowie u.a. auch Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen. Der Leistungsumfang der Zahnzusatzversicherung für den Kostenersatz bei
Zahnbehandlung kann zwischen 70 bis 100 Prozent der angefallenen Kosten betragen. Überwiegend bieten die Versicherer die volle Kostenerstattung in Höhe von
100 Prozent an.
Die Zahl der Unternehmen, die sich hier profiliert, ist noch relativ gering. Auch der Leistungskatalog ist höchst unterschiedlich zu beurteilen. Insofern
macht es Sinn, bei dem Wunsch nach bestimmten Kostenübernahmen für bestimmte alternative Heilmethoden die Leistungsfähigkeit der einzelnen Versicherer im
Detail zu hinterfragen und zu prüfen. Die Krankenhaustagegeldversicherung gewährt für jeden Tag der notwendigen stationären Krankenhausbehandlung einen
bestimmten bei Abschluss der R + V Zahnzusatzversicherung festgelegten Betrag.
Einige Angebote beinhalten die Werbeaussage, sie würden 30 Prozent aus der Zahnzusatzversicherung, und zusammen mit der GKV-Zuschussregelung bis zu rund 90 Prozent leisten.
Eine solche Aussage ist irreführend. Wenn ein Implantat 2.000 EUR kostet, dann wird bei einem Festzuschuss von 350 EUR nur 17,5 Prozent des Rechnungsbetrags
erstattet. Leistet die ZZV dann noch 30 Prozent, also 600 EUR, so wird ein Kostenerstattungsgrad von rund 47,5 Prozent erreicht, der Eigenanteil liegt bei
52,5 Prozent. Es werden keinesfalls 90 Prozent der Gesamtkosten übernommen.
Die Einstufung richtet sich nach der Anzahl der Punkte im jeweiligen Pflegefall. Für die einzelnen Kriterien wird jeweils ein Punkt vergeben. Die
resultierenden Pflegestufen sind bei den Versicherern unterschiedlich geregelt. Das vertraglich vereinbarte Tagegeld ist erst ab der Pflegestufe III in
vollem Umfang fällig. Außerdem bestehen Unterschiede im Tarifangebot der Zahnzusatzversicherung, je nach dem, ob bei der häuslichen Pflege Angehörige oder ausgebildetes Fachpersonal
die Pflege übernehmen.
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich primär für die Patienten, die vergleichsweise teuren Zahnersatz haben wollen und u. U. auch Zahnbehandlung und Kieferorthopädie mit
einschließen möchten. Wer sich mit der gesetzlich festgelegten Regelversorgung der Krankenkassen zufrieden gibt, z. B. mit einer Metall- statt einer
Keramikkrone, kann auf eine Zusatzversicherung grundsätzlich durchaus verzichten. Anders sieht es aus, wenn bessere Materialien und aufwendigere Techniken
verwendet werden. Die Gesundheitsreform führte 2005 ein völlig neues Erstattungssystem ein.
Die R + V Zahnzusatzversicherung sieht ein recht niedriges Höchsteintrittsalter vor: das 60. Lebensjahr. Andere wiederum akzeptieren auch noch 65- oder 70-Jährige. Im
anderen Extrem werden Tarife angeboten, die gänzlich ohne Altersbegrenzungen auskommen. Begrenzung auf die Gebührenordnung der Zahnärzte. Eine ganze Reihe
von Anbietern begrenzt die erstattungsfähigen Zahnarzthonorare in ihren Tarifbedingungen auf den Höchstsatz der GOZ. Für das Einbringen eines Implantats in
den Kiefer, geregelt in der Gebührenordnungsziffer 903.
R + V Zahnzusatzversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Zahnzusatzversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die R + V Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der R + V Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "R + V Zahnzusatzversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Zahnzusatzversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Schleswiger Zahnzusatzversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Zahnzusatzversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die R + V Zahnzusatzversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.