Allgemeine Rechtsschutzversicherung
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Allgemeine Rechtsschutzversicherung bedeutet.
Allgemeine Rechtsschutzversicherung - Definition
Allgemeine Rechtsschutzversicherung
Die Allgemeine Rechtsschutzversicherung, zu der u. a. auch die Firmenrechtsschutzversicherung zählt, basiert auf den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung (ARB) in der Fassung ARB 2000. Dort sind die wesentlichen Leistungen der Rechtsschutzversicherung zusammengefasst.
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