Anfechtung
Ein Versicherungsvertrag kann durch eine der Parteien angefochten werden und wird bei erfolgreicher Anfechtung rückwirkend aufgehoben. Anfechtungsgründe sind:
Irrtum auf Seiten des Versicherers oder des Versicherungsnehmers über wesentliche Bestandteile des abgeschlossenen Vertrages.
Arglistige Täuschung des Versicherers in Zusammenhang mit einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Arglistige Täuschung des Versicherungsnehmers durch den Versicherer oder seinen Vermittler über wesentliche Bestandteile des abgeschlossenen Vertrages.
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