Ansprüche gegen Fahrer
Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers, des Halters oder des Eigentümers Ansprüche gegen Fahrer oder sonstige mitversicherte Personen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies betrifft Sach- und Vermögensschäden, nicht jedoch Personenschäden.
Beispiel
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