Antragsbindefrist
Ein Antragsteller ist an seinen Antrag für gewisse Zeit durch eine Antragsbindefrist gebunden. Erst nach Ablauf dieser Frist kann er den Antrag zurücknehmen, wenn der Versicherer bis dahin die Annahme erklärt hat.
Die Bindefristen bestimmen sich in der Regel nach dem Antrag bzw. den Angaben in der Verbraucherinformation, nur in der Feuerversicherung und dem Pflichtversicherungsgesetz gibt es gesetzliche Vorschriften. In der Regel betragen die Fristen:
Feuerversicherung: zwei Wochen
Sonstige Sachversicherungen wie der Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung: zwei Wochen
Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Autoversicherung und Rechtsschutzversicherung: ein Monat
Private Krankenversicherung: sechs Wochen
Lebensversicherung: sechs Wochen
Nächstes Thema in unserem Lexikon Antragsmodell
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




