Aufhebungsvertrag
Gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit können die Parteien den Versicherungsvertrag jederzeit einverständlich aufheben. Der Aufhebungsvertrag bedarf keiner bestimmten Form. Er kann also auch mündlich oder konkludent zustande kommen. Eine unwirksame Kündigung kann u. U. ein Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages darstellen. Ob das Verhalten des anderen Teils dann den Erklärungswert einer Annahme des Aufhebungsantrages hat, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.
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