Aufräumungskosten oder Abbruchkosten
Unter Aufräumungskosten oder Abbruchkosten versteht man die Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Teile und die Beseitigung der nicht verwertbaren Reste (versichert in der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung). Sind derartige Aufwendungen erforderlich, um Restwerte zu erschließen, werden sie als Rettungsaufwand auf den Wert der Reste angerechnet. Die über den eigentlichen Schaden an den versicherten Sachen hinausgehenden Aufräumungskosten sind durch besondere Vereinbarung versicherbar.
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