Ausstellungsstück
Ein Ausstellungsstück fällt nicht unter die Versicherung der Betriebseinrichtung. Dieser Ausschluss von Sachen, die nicht verkauft werden sollen, sondern lediglich Demonstrations- oder Ausstellungszwecken dienen und zu einem späteren Zeitpunkt ausgesondert werden, dient der Abgrenzung gegenüber der Position Waren. Er bezieht sich auch dann nur auf die Betriebseinrichtung, wenn sie zusammen mit den Waren summarisch versichert ist.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Ausstellungsversicherung
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




