Basis Rente
Die Basis Rente stellt eine lebenslängliche Leibrente dar, die folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
Garantierte lebenslängliche Rentenleistungen
Frühester Rentenbeginn ab Alter 60
Der Vertrag darf nicht geliehen, übertragen oder veräußert werden.
Der Vertrag kann in der Regel nicht vererbt werden, mit Ausnahme der Vererbung auf Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder, sofern eine Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen wurde.
Die Basis-Rente zählt im Drei-Schichten-Modell zur Schicht 1 (Basisversorgung).
Nächstes Thema in unserem Lexikon Basistarif
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




