Beitragsbemessungsgrenze Gesetzliche Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) beträgt im Jahr 2009:
64.800 EUR jährlich (West) bzw. 54.600 EUR jährlich (Ost)
5.400 EUR monatlich (West) bzw. 4.550 EUR monatlich (Ost)
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