Bezugsfertigkeit
Ein Wohngebäude gilt für die Wohngebäudeversicherung als bezugsfertig, wenn es bestimmungsgemäß von Menschen bezogen und auf Dauer bewohnt werden kann, auch wenn noch Restarbeiten (z. B. Malerarbeiten und Tapezieren) anstehen. In einem solchen Fall spricht man von Bezugsfertigkeit.
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