BVK
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff BVK bedeutet.
BVK - Definition
BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist die größte Interessenvertretung der Versicherungsvermittler in Deutschland, nach eigenen Angaben mit rund 13.000 Mitgliedsbetrieben. Mitglied können hauptberufliche Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachagenten und Makler sowie Bausparvermittler werden. Der BVK nimmt in diversen politischen Gremien die Interessen der Vermittler wahr, tritt als Tarifvertragspartner beim Tarifvertrag für das Versicherungsvermittlergewerbe auf und bietet seinen Mitgliedern Rechtshilfe und andere Unterstützungsleistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten an. In Musterprozessen nimmt er Einfluss auf die Gestaltung von Vermittlungsverträgen und ist Gesprächspartner der Verbände der Versicherungswirtschaft.
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