Datenschutzrisiko
Durch die Klausel Datenschutzrisiko mitversicherbares Risiko reiner Vermögensschäden durch Verletzung von Bestimmungen der Datenschutzgesetze zu personenbezogenen Daten (§ 1 Abs. 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung – AHB 2002). Nicht mitversichert werden allerdings normale Verfahrenskosten zum Auskunftsverfahren nach den Datenschutzgesetzen oder Strafen.
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