Diebstahl Technische Versicherungen
In den technischen Versicherungszweigen kann der einfache Diebstahl, der also nicht in Verbindung mit einem Einbruchdiebstahl steht, in der Regel mitversichert werden:
Bauleistungsversicherung: Diebstahl kann durch besondere Vereinbarung mitversichert werden, aber nur für versicherte Bestandteile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind (§ 2 Abs. 2 ABN 86/94).
Elektronikversicherung: Diebstahl gilt als mitversichert (§ 2 Abs. 1 ABE 94), üblicherweise allerdings mit einer Selbstbeteiligung von z.B. 25 Prozent, mindestens 250 EUR.
Maschinenversicherung: Diebstahl kann durch besondere Vereinbarung mitversichert werden (§ 2 Abs. 1 ABMG 92), üblicherweise allerdings mit einer Selbstbeteiligung von z.B. 25 Prozent, mindestens 500 EUR.
Montageversicherung: Durch die Allgefahrendeckung gemäß § 2 Abs. 1 AmoB 86/94 besteht Versicherungsschutz für Diebstahl, aber auch hier wird regelmäßig eine Selbstbeteiligung vorgesehen (§ 14 Abs. 2 AmoB 86/94).
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