Direktzusage
Im Gegensatz zu allen anderen Durchführungswegen der bAV wird die Versorgungszusage nicht von einem rechtlich eigenständigen Versorgungsträger, sondern direkt vom Arbeitgeber erteilt. Damit trägt der Arbeitnehmer ein Risiko der Erfüllbarkeit, das allerdings durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung begrenzbar ist.
Besonders attraktiv ist die Direktzusage für die arbeitgeberfinanzierte Betriebliche Altersvorsorge sowie vor allem für Geschäftsführer und andere Führungskräfte, die keine Begrenzungen umgewandelter Beträge auf zum Beispiel vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze hinnehmen möchten.
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