Drogen
Unfälle, die ursächlich durch Missbrauch von Drogen und dadurch bedingte Geistes- oder Bewusstseinsstörungen entstehen, sind nach den Allgemeinen Versicherungsbedinungen zur Unfallversicherung (Ziffer 5.1.1 AUB 2008; Ziffer 5 AUB 99 bzw. 2000; § 2 AUB 88) ausgeschlossen.
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