Eigentümer Kraftfahrtversicherung
Als Eigentümer in der Kraftfahrtversicherung gilt derjenige, dem das Fahrzeug rechtlich gehört. Diese Person/Firma kann, muss aber nicht mit dem Halter identisch sein.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Eigentumsvorbehalt
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




